PARTNERSCHAFTSVEREINBARUNG
zwischen der
Estnischen Evangelisch-Lutherischen Kirche, vertreten durch
Herrn Erzbischof Urmas Viilma,
und der
Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, vertreten durch
Frau Bischöfin Prof. Dr. Beate Hofmann
PRÄAMBEL
Die Estnische Evangelisch-Lutherische Kirche und die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck vertrauen auf die Fürbitte Christi für die Einheit der Kirche (Joh.17, 20f.). Gleichzeitig sind sie im Glauben an ihn und in der Teilhabe an der in seinem Leib bereits gegebenen Einheit verbunden.
Auf der Grundlage der Leuenberger Konkordie festigen beide Kirchen ihre über viele Jahre gewachsene Beziehung und treffen zu diesem Zweck die folgende Vereinbarung:
§ 1
Die Estnische Evangelisch-Lutherische Kirche und die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck wissen sich gemeinsam zur Bezeugung des Evangeliums, zum Dienst an den Menschen und für den Einsatz für Versöhnung und Frieden in Europa berufen. Sie unterstützen einander bei der Durchführung ihres Auftrages im jeweiligen gesellschaftlichen Kontext.
§ 2
Die Partnerschaft wird u.a. praktiziert durch
- Leben in christlicher Verbundenheit und in geistlicher Gemeinschaft (in persönlicher und gottesdienstlicher Fürbitte)
- regelmäßigen Informationsaustausch
- gegenseitige Besuche
- gemeinsame Veranstaltungen (z.B. im Bereich der Aus- und Fortbildung kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Kirchenmusik und der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen)
- den Austausch von kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
- gegenseitige Beratung
- die Gewährung ideeller, materieller und finanzieller Unterstützung im Rahmen vorher zu treffender Absprachen
§ 3
Partnerschaft von Kirchen bedeutet einen Schritt hin zur Einheit der Kirche. Deshalb ist es das Interesse beider Kirchen:
- dass ihre Kirchengemeinden und Propsteien / Kirchenkreise in die Durchführung ihrer Partnerschaft einbezogen werden,
- dass sich Kirchengemeinden, Propsteien / Kirchenkreise und Kirchenleitungen gegenseitig informieren über die Planung und Durchführung ihrer Partnerschaftsarbeit,
- dass beide Kirchen gemeinsam an theologischen, ethischen und gesellschaftspolitischen Fragen arbeiten,
- dass beide Kirchen ihre anderweitigen ökumenischen Partnerschaften und Beziehungen in das partnerschaftliche Verhältnis dieser beiden Kirchen mit einbringen und darüber berichten,
- dass sie gemeinsam für das Miteinander in Zeugnis und Dienst eintreten und dadurch die Einheit der christlichen Kirchen in Europa fördern,
- dass sie gemeinsam für Frieden und Versöhnung in Europa und der Welt eintreten,
- dass sie sich gegenseitig in Fragen der theologischen Ausbildung und des Gemeindeaufbaus unterstützen.
§ 4
Partnerschaftsvereinbarungen zwischen Kirchengemeinden oder Propsteien / Kirchenkreisen bedürfen der Genehmigung des Konsistoriums in Tallinn auf Seiten der Estnischen Evangelisch-Lutherischen Kirche sowie des Landeskirchenamtes in Kassel auf Seiten der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck.
§ 5
Diese Vereinbarung tritt mit dem Datum der Unterzeichnung in Kraft. Sie wird für eine Dauer von fünf Jahren mit der Möglichkeit der Verlängerung geschlossen. Im Verlauf des vierten Jahres ihrer Gültigkeit verständigen sich die beiden Kirchen über ihre Erfahrungen mit der Vereinbarung, nehmen gegebenenfalls Veränderungen ihrer Bedingungen vor und entscheiden über eine Verlängerung.
§ 6
Diese Vereinbarung wird in estnischer und deutscher Sprache verfasst.
Fritzlar, 18. März 2001
gez. Erzbischof Jaan Kiivit gez. Bischof Dr. Martin Hein
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Die oben stehende Vereinbarung wird gemäß § 5 nach entsprechender vorheriger Prüfung und Beschlussfassung durch beide Kirchenleitungen für die Dauer von weiteren fünf (5) Jahren bis 2011 verlängert.
Tallinn, 25. Juni 2006
gez. Erzbischof Andres Põder gez. Bischof Prof. Dr. Martin Hein
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Die oben stehende Vereinbarung wird gemäß § 5 nach entsprechender vorheriger Prüfung und Beschlussfassung durch beide Kirchenleitungen für die Dauer von weiteren fünf (5) Jahren bis 2016 verlängert.
Tallinn, 22. Mai 2011
gez. Erzbischof Andres Põder gez. Bischof. Prof. Dr. Martin Hein
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Die oben stehende Vereinbarung wird gemäß § 5 nach entsprechender vorheriger Prüfung, Anpassung und Beschlussfassung durch beide Kirchenleitungen für die Dauer von weiteren fünf Jahren bis 2021 verlängert.
Bischkek, 16. Juni 2016
gez. Erzbischof Urmas Viilma gez. Bischof Prof. Dr. Martin Hein
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Die oben stehende Vereinbarung wird gemäß § 5 nach entsprechender vorheriger Prüfung, Anpassung und Beschlussfassung durch beide Kirchenleitungen für die Dauer von weiteren fünf Jahren bis 2027 verlängert.
Tallinn, 26. Mai 2022
Erzbischof Urmas Viilma Bischöfin Prof. Dr. Beate Hofmann